Hintergrund des Schreibens ist die verpflichtende Abgabe einer Grundsteuererklärung mit Stichtag zum 01.01.2022. Die Erklärung ist von den Grundstückseigentümern in der Zeit vom 01. Juli bis zum 31.Oktober diesen Jahres abzugeben. Die Erklärung kann über die Software „Elster“ hochgeladen werden oder auf dem Postweg beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Erläuterung zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung liegt dem Informationsschreiben bei.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.
Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken. Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.
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