Gleichberechtigung

Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Uelsen

Anke Bartels

 

Für Fragen bzgl. der Gleichstellung oder Beratung bzw. Unterstützung bin ich unter Tel.: 0173/6083080 oder per Mail unter gleichstellungsbeauftragte@uelsen.de zu erreichen.

 

Ich bin sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch für die Bürger*innen in der Samtgemeinde Uelsen zuständig. Gerne können Sie bzw. Ihr Euch bei mir melden.

Eine Aufgabe mit Verfassungsrang

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Abs. 2

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männernund wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

Niedersächsische Verfassung
Artikel 3 Abs. 2 Satz 3

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreis.“

Die Aufgaben

 

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat („die Vertretung“) darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.

Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen). Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet also eng mit der Verwaltungsleitung zusammen, gibt Stellungnahmen ab oder regt selbst Maßnahmen an.

Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist verpflichtet, an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben, mitzuwirken.

Sie ist mit Einzelnen und mit Organisationen und Verbänden örtlich und überörtlich vernetzt.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein offenes Ohr für die Einwohnerinnen und Einwohner, deren Anliegen sie für ihre Aufgabe aufgreift, wenn es hierbei um die Thematik „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“ geht.

Die Öffentlichkeitsarbeit nutzt sie, um für ihre Themen zu sensibilisieren und zu informieren.  

 

Quelle: Flyer Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen und Gleichstellungsbeauftragte

Hier gelangen Sie zum Flyer.

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