Lärmaktionsplan für den Bereich der Gemeinde Uelsen

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Uelsen hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 den Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom 10.09.2018  behandelt. Der Entwurf wurde im Amtsblatt für die Samtgemeinde Uelsen Nr. 04 vom 19.03.2024 öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.04.2024 gegeben.

Ansprechpartner für Anregungen und Fragen: Herr Schievink, 05942/209-40, schievink@uelsen.de.

 

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz in der Gemeinde Gölenkamp

Die Firma IHB Quarzwerke GmbH & Co. KG plant die Änderung und Erweiterung ihres Quarzsandtagebaus (Nassgewinnung) im Landkreis Grafschaft Bentheim auf dem Gebiet der Gemeinde Gölenkamp.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, am Dienstag, den 06.11.2018 um 10:00 Uhr im Hotel am Waldbad, Zum Waldbad 1 in 49843 Uelsen erörtert.

Lärmaktionsplan für den Bereich der Gemeinde Uelsen

Der Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Uelsen hat in seiner Sitzung am 09.08.2018 den Entwurf für einen Lärmaktionsplan behandelt. Der Plan wurde in der öffentlichen Ratssitzung am 10.09.2018 beschlossen.

Ansprechpartner für Anregungen und Fragen: Herr Schievink, 05942/209-40, schievink@uelsen.de.

Planfeststellungsverfahren 380 Kv-Leitung Fa. Amprion

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen
hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen
Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau)

 

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 S. 1. Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datei.

zum Seitenanfang